Anfrage: Umgang mit falsch abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büscher,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim bittet um Beantwortung folgender Fragen

zum Umgang mit falsch bzw. behindernd abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet:

1.Wie wird derzeit kontrolliert, ob E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden und

insbesondere keine Gehwege, Zugänge oder sonstigen Verkehrsflächen behindern?

2.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn E-Scooter außerhalb der vorgesehenen

Bereiche oder verkehrsbehindernd abgestellt werden?

3.Werden entsprechende Verstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt bzw. Bußgelder

verhängt? Falls ja, wie viele entsprechende Verfahren bzw. Verwarnungen gab es in

den vergangenen zwei Jahren?

4.Wie wird bei Leih-E-Scootern vorgegangen, wenn ein Fahrzeug falsch abgestellt

wurde? Bestehen Vereinbarungen mit den Anbietern, die eine kurzfristige Beseitigung

falsch abgestellter Fahrzeuge sicherstellen?

5.Wie wird mit privaten E-Scootern umgegangen, die nicht den technischen

Abstellvorgaben oder Abstellzonen der Verleihanbieter unterliegen und daher

grundsätzlich auch außerhalb der vorgesehenen Flächen abgestellt werden können?

6.Sieht die Verwaltung angesichts der bisherigen Erfahrungen weiteren

Handlungsbedarf, um das ungeordnete Abstellen von E-Scootern konsequenter zu

verhindern und insbesondere Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Menschen

vor Behinderungen zu schützen?

 

Begründung:

Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter können insbesondere auf Gehwegen zu

Behinderungen und Gefahren führen. Die Stadt Pforzheim hat mit ausgewiesenen

Abstellflächen bereits Maßnahmen ergriffen, um das Abstellen von Leih-E-Scootern

besser zu ordnen.

Entscheidend ist jedoch, wie mit Verstößen gegen bestehende Regeln tatsächlich

umgegangen wird und welche Möglichkeiten der Verwaltung zur Verfügung stehen,

diese konsequent zu ahnden. Dies betrifft insbesondere auch private E-Scooter, bei

denen technische Vorgaben und Abstellzonen der Verleihanbieter nicht greifen.

Ziel unserer Anfrage ist es daher, Transparenz über die derzeitige Kontroll- und

Ahndungspraxis zu schaffen und zu klären, ob aus Sicht der Verwaltung weiterer

Handlungsbedarf besteht.

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