Die Bürgerliche Allianz Pforzheim steht für einen politischen Neuanfang in Pforzheim. In den vergangenen Jahren wurden falsche Prioritäten gesetzt: Schulen, Straßen und grundlegende Infrastruktur wurden vernachlässigt, während teure Prestigeprojekte den Haushalt belastet haben. Das Ergebnis ist eine Stadt, die an vielen Stellen nicht mehr funktioniert – und das darf nicht der Normalzustand bleiben.
Sicherheit ist für uns keine Verhandlungssache. Recht und Ordnung müssen konsequent durchgesetzt werden. Wer sich illegal in unserer Stadt aufhält, muss diese wieder verlassen. Straftaten müssen konsequent verfolgt und geahndet werden. Öffentliche Räume müssen wieder Orte sein, an denen sich Menschen sicher fühlen – nicht Rückzugsräume für Grauzonen und Wegsehen.
Eine funktionierende Stadt braucht außerdem eine Verwaltung, die arbeitet. Wir stehen für kurze Wege, klare Zuständigkeiten und effiziente Abläufe. Bürokratie darf kein Selbstzweck sein. Steuergelder müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden, Abgaben sollen dort gesenkt werden, wo es möglich ist – damit Leistung sich wieder lohnt und Pforzheim wieder handlungsfähig wird.
Wir sagen klar: Schluss mit der Schuldenpolitik. Keine weiteren Prestigeprojekte auf Pump, keine Verschiebung von Problemen in die Zukunft. Investiert werden muss dort, wo es unmittelbar Wirkung entfaltet – in Schulen, Kinderbetreuung, Feuerwehr, Ehrenamt und unsere Stadtteile. Für eine Stadt, die wieder funktioniert.
Die Bürgerliche Allianz Pforzheim hat einen Antrag in den Gemeinderat eingebracht, der klare Grundsätze für die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Pforzheim vorsieht.
Künftig sollen dort grundsätzlich nur noch die Flagge der Stadt Pforzheim, die Landesflagge Baden-Württemberg, die Deutschlandflagge sowie die Flagge der Europäischen Union gehisst werden. Weitere Beflaggungen sollen nur nach einem gesonderten Beschluss des Gemeinderats möglich sein.
Nach Auffassung der Fraktion repräsentieren diese vier Flaggen die staatliche und kommunale Ordnung, in deren Rahmen die Stadt handelt. Ihre Verwendung sei Teil des regulären Verwaltungshandelns.
Die Bürgerliche Allianz betont, dass zusätzliche Beflaggungen häufig symbolischen Charakter hätten und in einer vielfältigen Stadtgesellschaft unterschiedlich wahrgenommen werden könnten. Gerade bei internationalen Konflikten sei davon auszugehen, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft und Sichtweisen in Pforzheim leben. Die Stadt solle hier eine zurückhaltende und neutrale Rolle einnehmen.
Zudem verweist die Fraktion darauf, dass Beflaggung nach landesüblicher Praxis auch dem Ausdruck besonderer staatlicher Anteilnahme bei bestimmten Anlässen diene. Eine häufige oder beliebige Verwendung unterschiedlicher Flaggen könne diese besondere Bedeutung abschwächen.
Ziel des Antrags sei eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Regelung. Gleichzeitig bleibe durch die Möglichkeit eines Gemeinderatsbeschlusses Raum für besondere Anlässe oder offizielle Ereignisse.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim beantragt, dass an öffentlichen Gebäuden der Stadt Pforzheim grundsätzlich nur folgende Flaggen gehisst werden:
Das Hissen weiterer Flaggen soll nur auf Grundlage eines gesonderten Beschlusses des Gemeinderats erfolgen.
Begründung:
Die genannten vier Flaggen repräsentieren die staatliche und kommunale Ordnung, in deren Rahmen die Stadt Pforzheim handelt. Ihre Verwendung gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung.
Die Verwendung weiterer Flaggen geht darüber hinaus und hat regelmäßig symbolischen Charakter. In einer Stadtgesellschaft wie Pforzheim, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft und Überzeugungen zusammenleben, sollte die öffentliche Hand in weltanschaulichen und politischen Fragen Zurückhaltung üben.
Dies gilt insbesondere im Kontext internationaler Konflikte. Bei nahezu jedem internationalen Konflikt ist davon auszugehen, dass Bürgerinnen und Bürger aller beteiligten Staaten in Pforzheim leben. Eine einseitige Beflaggung öffentlicher Gebäude kann daher als Parteinahme wahrgenommen werden. Ziel sollte es sein, das friedliche Zusammenleben aller hier lebenden Menschen nicht durch symbolische Wertungen zu belasten.
Zudem sieht die baden-württembergische Praxis zur Beflaggung vor, dass Flaggen auch dem Ausdruck besonderer staatlicher Anteilnahme an bestimmten Ereignissen dienen. Wenn öffentliche Gebäude regelmäßig mit unterschiedlichsten Flaggen beflaggt werden, verliert diese besondere Symbolik an Bedeutung.
Eine klare Grundsatzregelung sorgt daher für:
Durch die Möglichkeit eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses bleibt zugleich Raum für besondere Anlässe oder offizielle Ereignisse.