Anfrage: Umgang mit falsch abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büscher,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim bittet um Beantwortung folgender Fragen
zum Umgang mit falsch bzw. behindernd abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet:
1.Wie wird derzeit kontrolliert, ob E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden und
insbesondere keine Gehwege, Zugänge oder sonstigen Verkehrsflächen behindern?
2.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn E-Scooter außerhalb der vorgesehenen
Bereiche oder verkehrsbehindernd abgestellt werden?
3.Werden entsprechende Verstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt bzw. Bußgelder
verhängt? Falls ja, wie viele entsprechende Verfahren bzw. Verwarnungen gab es in
den vergangenen zwei Jahren?
4.Wie wird bei Leih-E-Scootern vorgegangen, wenn ein Fahrzeug falsch abgestellt
wurde? Bestehen Vereinbarungen mit den Anbietern, die eine kurzfristige Beseitigung
falsch abgestellter Fahrzeuge sicherstellen?
5.Wie wird mit privaten E-Scootern umgegangen, die nicht den technischen
Abstellvorgaben oder Abstellzonen der Verleihanbieter unterliegen und daher
grundsätzlich auch außerhalb der vorgesehenen Flächen abgestellt werden können?
6.Sieht die Verwaltung angesichts der bisherigen Erfahrungen weiteren
Handlungsbedarf, um das ungeordnete Abstellen von E-Scootern konsequenter zu
verhindern und insbesondere Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Menschen
vor Behinderungen zu schützen?
Begründung:
Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter können insbesondere auf Gehwegen zu
Behinderungen und Gefahren führen. Die Stadt Pforzheim hat mit ausgewiesenen
Abstellflächen bereits Maßnahmen ergriffen, um das Abstellen von Leih-E-Scootern
besser zu ordnen.
Entscheidend ist jedoch, wie mit Verstößen gegen bestehende Regeln tatsächlich
umgegangen wird und welche Möglichkeiten der Verwaltung zur Verfügung stehen,
diese konsequent zu ahnden. Dies betrifft insbesondere auch private E-Scooter, bei
denen technische Vorgaben und Abstellzonen der Verleihanbieter nicht greifen.
Ziel unserer Anfrage ist es daher, Transparenz über die derzeitige Kontroll- und
Ahndungspraxis zu schaffen und zu klären, ob aus Sicht der Verwaltung weiterer
Handlungsbedarf besteht.