Pressemitteilungen & Anträge

Anfrage: Umgang mit falsch abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büscher,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim bittet um Beantwortung folgender Fragen

zum Umgang mit falsch bzw. behindernd abgestellten E-Scootern im Stadtgebiet:

1.Wie wird derzeit kontrolliert, ob E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden und

insbesondere keine Gehwege, Zugänge oder sonstigen Verkehrsflächen behindern?

2.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn E-Scooter außerhalb der vorgesehenen

Bereiche oder verkehrsbehindernd abgestellt werden?

3.Werden entsprechende Verstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt bzw. Bußgelder

verhängt? Falls ja, wie viele entsprechende Verfahren bzw. Verwarnungen gab es in

den vergangenen zwei Jahren?

4.Wie wird bei Leih-E-Scootern vorgegangen, wenn ein Fahrzeug falsch abgestellt

wurde? Bestehen Vereinbarungen mit den Anbietern, die eine kurzfristige Beseitigung

falsch abgestellter Fahrzeuge sicherstellen?

5.Wie wird mit privaten E-Scootern umgegangen, die nicht den technischen

Abstellvorgaben oder Abstellzonen der Verleihanbieter unterliegen und daher

grundsätzlich auch außerhalb der vorgesehenen Flächen abgestellt werden können?

6.Sieht die Verwaltung angesichts der bisherigen Erfahrungen weiteren

Handlungsbedarf, um das ungeordnete Abstellen von E-Scootern konsequenter zu

verhindern und insbesondere Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Menschen

vor Behinderungen zu schützen?

 

Begründung:

Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter können insbesondere auf Gehwegen zu

Behinderungen und Gefahren führen. Die Stadt Pforzheim hat mit ausgewiesenen

Abstellflächen bereits Maßnahmen ergriffen, um das Abstellen von Leih-E-Scootern

besser zu ordnen.

Entscheidend ist jedoch, wie mit Verstößen gegen bestehende Regeln tatsächlich

umgegangen wird und welche Möglichkeiten der Verwaltung zur Verfügung stehen,

diese konsequent zu ahnden. Dies betrifft insbesondere auch private E-Scooter, bei

denen technische Vorgaben und Abstellzonen der Verleihanbieter nicht greifen.

Ziel unserer Anfrage ist es daher, Transparenz über die derzeitige Kontroll- und

Ahndungspraxis zu schaffen und zu klären, ob aus Sicht der Verwaltung weiterer

Handlungsbedarf besteht.

Anfrage zu den Kosten des Christopher Street Day 2026 und zur Bewerbung der Veranstaltung durch die Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day (CSD) in Pforzheim bittet die Fraktion
der Bürgerlichen Allianz Pforzheim um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Kosten entstehen der Stadt Pforzheim im Zusammenhang mit dem Christopher
    Street Day 2026?

    • Welche Kosten fallen insbesondere für Sicherheitsmaßnahmen, Verkehrslenkung,
      Absperrungen und sonstige organisatorische Maßnahmen an?
    • Welche Kosten entstehen durch die Beleuchtung der Gerberbrücke in Regenbogenfarben?
    • Welche weiteren unmittelbaren oder mittelbaren Kosten trägt die Stadt im
      Zusammenhang mit der Veranstaltung?
  2. Werden diese Kosten vollständig von der Stadt getragen oder erfolgt eine Beteiligung
    des Veranstalters bzw. Dritter? Falls ja, in welcher Höhe?
  3. Im Rathaus wurde ein Plakat mit dem Aufruf zur Teilnahme am Christopher Street Day
    ausgehängt. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?
  4. Wie bewertet die Verwaltung den Aushang eines solchen Plakats vor dem Hintergrund
    der politischen und weltanschaulichen Neutralitätspflicht öffentlicher Einrichtungen?
  5. Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung grundsätzlich darüber, ob
    Veranstaltungen oder Initiativen im Rathaus durch Plakate oder sonstige
    Werbemaßnahmen unterstützt werden?

Begründung:

Die Bürgerliche Allianz hält es für wichtig, dass sowohl die Verwendung öffentlicher
Mittel als auch das Handeln der Verwaltung transparent nachvollziehbar sind.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit gesellschafts- oder weltanschaulichem Bezug
sollte nachvollziehbar sein, welche Kosten die öffentliche Hand trägt und nach
welchen Maßstäben die Verwaltung Werbemaßnahmen in städtischen Gebäuden zulässt.

Anfrage: Verkehrskonzept zur Landesgartenschau – Prüfung leistungsfähiger Verkehrsmaßnahmen einschließlich der Westtangente

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim beantragt:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planungen zur Landesgartenschau ein verkehrliches Gesamtkonzept vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  1. Welche verkehrlichen Maßnahmen geeignet sind, die Landesgartenschau optimal zu unterstützen und die Erreichbarkeit der einzelnen Veranstaltungsflächen sicherzustellen.
  2. Welche Auswirkungen verschiedene Infrastrukturmaßnahmen auf die Verkehrsströme während und nach der Landesgartenschau haben.
  3. Welchen Beitrag die Westtangente zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs sowie zur Verbesserung der Erreichbarkeit und der fußläufigen Verbindung der Veranstaltungsflächen leisten könnte.
  4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen, wenn Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen einen unmittelbaren Beitrag zum Gelingen der Landesgartenschau leisten.

Begründung:

Die Landesgartenschau ist eines der bedeutendsten Stadtentwicklungsprojekte der kommenden Jahre. Ihr Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie gut Besucherinnen und Besucher die einzelnen Veranstaltungsflächen erreichen können und wie attraktiv sich die Innenstadt während der Veranstaltung präsentiert.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Ziel muss es sein, den Durchgangsverkehr so weit wie möglich aus der Innenstadt herauszuhalten und gleichzeitig sichere, attraktive sowie gut vernetzte Fuß- und Aufenthaltsbereiche zwischen den einzelnen Arealen zu schaffen.

In der öffentlichen Diskussion wird die Westtangente regelmäßig als mögliche Maßnahme zur Entlastung der Innenstadt genannt. Sie könnte dazu beitragen, den innerstädtischen Verkehr zu reduzieren und damit die Aufenthaltsqualität sowie die Erreichbarkeit der Landesgartenschau nachhaltig zu verbessern.

Die Bürgerliche Allianz hält es deshalb für sinnvoll, diesen möglichen Zusammenhang frühzeitig fachlich zu untersuchen und die Ergebnisse in die weiteren Planungen zur Landesgartenschau einzubeziehen. Nur auf Grundlage einer fundierten Bewertung kann entschieden werden, welche verkehrlichen Maßnahmen langfristig den größten Nutzen für die Stadt und die Landesgartenschau entfalten.

Grundsätze zur Beflaggung öffentlicher Gebäude in Pforzheim

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Bürgerlichen Allianz Pforzheim beantragt, dass an öffentlichen Gebäuden der Stadt Pforzheim grundsätzlich nur folgende Flaggen gehisst werden:

  • die Flagge der Stadt Pforzheim
  • die Flagge des Landes Baden-Württemberg
  • die Flagge der Bundesrepublik Deutschland
  • die Flagge der Europäischen Union

 

Das Hissen weiterer Flaggen soll nur auf Grundlage eines gesonderten Beschlusses des Gemeinderats erfolgen.

Begründung:

Die genannten vier Flaggen repräsentieren die staatliche und kommunale Ordnung, in deren Rahmen die Stadt Pforzheim handelt. Ihre Verwendung gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung.

Die Verwendung weiterer Flaggen geht darüber hinaus und hat regelmäßig symbolischen Charakter. In einer Stadtgesellschaft wie Pforzheim, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft und Überzeugungen zusammenleben, sollte die öffentliche Hand in weltanschaulichen und politischen Fragen Zurückhaltung üben.

Dies gilt insbesondere im Kontext internationaler Konflikte. Bei nahezu jedem internationalen Konflikt ist davon auszugehen, dass Bürgerinnen und Bürger aller beteiligten Staaten in Pforzheim leben. Eine einseitige Beflaggung öffentlicher Gebäude kann daher als Parteinahme wahrgenommen werden. Ziel sollte es sein, das friedliche Zusammenleben aller hier lebenden Menschen nicht durch symbolische Wertungen zu belasten.

Zudem sieht die baden-württembergische Praxis zur Beflaggung vor, dass Flaggen auch dem Ausdruck besonderer staatlicher Anteilnahme an bestimmten Ereignissen dienen. Wenn öffentliche Gebäude regelmäßig mit unterschiedlichsten Flaggen beflaggt werden, verliert diese besondere Symbolik an Bedeutung.

Eine klare Grundsatzregelung sorgt daher für:

  • Neutralität der Stadt in weltanschaulichen und politischen Fragen
  • Gleichbehandlung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen
  • Transparente Entscheidungsprozesse
  • und eine einheitliche Verwaltungspraxis

 

Durch die Möglichkeit eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses bleibt zugleich Raum für besondere Anlässe oder offizielle Ereignisse.

Prüfung der verkehrlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von Kreisverkehren entlang der Tiefenbronner Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der bürgerlichen Allianz Pforzheim beantragt, die Verwaltung möge die
verkehrstechnische Machbarkeit und verkehrliche Sinnhaftigkeit der Einrichtung von
Kreisverkehren an folgenden Knotenpunkten entlang der Tiefenbronner Straße prüfen:

Kantstraße / Tiefenbronner Straße
Kopernikusallee / Tiefenbronner Straße

Begründung:
Die genannten Kreuzungsbereiche gehören zu den zentralen Zubringern des Wildparks
Pforzheim, der zu den meistbesuchten öffentlichen Einrichtungen der Stadt zählt. An
Wochenenden, Feiertagen und in Ferienzeiten kommt es dort regelmäßig zu erheblichem
Verkehrsaufkommen mit entsprechenden Rückstaus, insbesondere im Bereich der
Tiefenbronner Straße. Diese Situation wird durch das wachsende Besucherinteresse am
Wildpark weiter verstärkt.

Hinzu kommt, dass sich im unmittelbaren Umfeld Hochschulgebäude, die Ludwig-ErhardSchule sowie mehrere Wohngebiete befinden, was zu einem weiteren Anstieg des
Individualverkehrs – insbesondere in Stoßzeiten – führt. In diesem Kontext entstehen
regelmäßig unübersichtliche Abbiegevorgänge, Wartezeiten und potenziell gefährliche
Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer.
Kreisverkehre an den genannten Knotenpunkten könnten die Verkehrsströme besser lenken,
die Abbiegevorgänge vereinfachen und die Verkehrssicherheit – insbesondere auch für
Fußgänger und Radfahrende – spürbar verbessern.

Wir bitten daher um Prüfung insbesondere folgender Punkte:

  • Technische und räumliche Machbarkeit von Kreisverkehren an beiden Kreuzungen
  • Belastung durch Besucher-, Schul- und Durchgangsverkehr (mit besonderem
    Fokus auf Spitzenzeiten)
  • Unfalllage bzw. Verkehrsgefährdungen in den betreffenden Bereichen
  • Bewertung alternativer Entschärfungsmaßnahmen, falls ein Kreisverkehr nicht
    realisierbar sein sollte
  • Grobe Einschätzung von Kosten, Zeitrahmen und möglichen Fördermitteln.

Ziel des Antrags ist es, die verkehrliche Situation in einem hoch frequentierten
Bereich Pforzheims nachhaltig zu verbessern und die Sicherheit im Umfeld einer der
wichtigsten familienorientierten Einrichtungen der Stadt zukunftssicher zu gestalten.

Prüfung der Einrichtung von Kreisverkehren im Rahmen der verkehrlichen Weiterentwicklung des Rodgebiets

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der bürgerlichen Allianz Pforzheim beantragt, im Rahmen der verkehrlichen
Weiterentwicklung des Rodgebiets die Möglichkeit zur Einrichtung von Kreisverkehren an
folgenden Kreuzungen zu prüfen:

Postwiesenweg / Vogesenallee / Genossenschaftsstraße
Werner-Siemens-Straße / Vogesenallee / Gustav-Rau-Straße
Schoferweg / Vogesenallee

Begründung:
Diese Kreuzungsbereiche sind stark frequentiert und zeichnen sich durch hohe
Verkehrsbelastung, gemischte Verkehrsströme (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sowie in
Teilen unübersichtliche Verkehrsführung aus. Vor allem im Umfeld der Vogesenallee – einer
der Hauptverkehrsachsen im Rodgebiet – kommt es regelmäßig zu Rückstau,
Unübersichtlichkeit und Situationen, die insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende
(Schüler, Radfahrer, Seniorinnen und Senioren) als unzureichend sicher empfunden werden.

Die genannten Kreuzungen liegen zudem in unmittelbarer Nähe zu Bildungseinrichtungen,
Wohnquartieren und Gewerbestandorten, was ein erhöhtes Aufkommen an Ziel- und
Quellverkehr mit sich bringt. Die geplante städtebauliche Weiterentwicklung in Teilen des
Rodgebiets und die bereits in Kraft gesetzte Sanierungssatzung
Dillweißenstein/Südweststadt bilden den geeigneten Rahmen, um die genannten Stellen
verkehrsplanerisch neu zu bewerten.

Wir bitten um Prüfung insbesondere folgender Aspekte:

  •  Verkehrsmengen und Unfallgeschehen an den genannten Kreuzungen
  • Technische Machbarkeit und Platzverhältnisse für Kreisverkehre
  • Verfügbare städtebauliche oder förderrechtliche Mittel im Zusammenhang mit
    dem Sanierungsgebiet
  • Vergleich mit alternativen Maßnahmen (Querungshilfen, Ampelanlagen, bauliche
    Entschärfungen)

Ziel des Antrags ist eine strukturelle Verbesserung der Verkehrsführung im
Rodgebiet durch gezielte, zukunftsfähige Maßnahmen, die sowohl dem Verkehrsfluss
als auch der Sicherheit im öffentlichen Raum dienen.

Prüfung einer alternativen Standortverlagerung der Pforzheim Galerie und des Technischen Museums in das Gebäude der ehemaligen C&A-Filiale am Marktplatz (Bezug: Vorlage S 0562)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,

vor dem Hintergrund der Mitteilungsvorlage S 0562 vom 15.09.2025, in der die Verwaltung
nach eingehender Prüfung von einer Verlagerung der Pforzheim Galerie in die
Schlossberghöfe Abstand nimmt, beantragt die Fraktion der bürgerlichen Allianz Pforzheim
die Prüfung und Einleitung einer alternativen Standortverlagerung der Pforzheim Galerie
sowie des Technischen Museums der Schmuck- und Uhrenindustrie in das leerstehende, im
städtischen Eigentum befindliche Gebäude der ehemaligen C&A-Filiale am Marktplatz.

Begründung:

1. Anlass und Bezug zur Vorlage S 0562:
In der genannten Mitteilungsvorlage hat die Verwaltung dargelegt, dass die Schlossberghöfe
aufgrund unzureichender baulicher Voraussetzungen (insbesondere der fehlenden lichten
Raumhöhe) sowie erheblicher, den städtischen Haushalt langfristig belastender Mehrkosten
nicht als geeigneter Standort für die Pforzheim Galerie in Betracht kommen.
Daher erscheint es sachgerecht, alternative, bereits im städtischen Eigentum befindliche
Immobilien mit geeigneterer Raumstruktur und wirtschaftlicherer Perspektive zu prüfen.

2. Zentralität und Sichtbarkeit:
Das Gebäude der ehemaligen C&A-Filiale befindet sich in exponierter Innenstadtlage an der
Östlichen Karl-Friedrich-Straße und steht seit dem Auszug des Unternehmens im Januar
2024 leer. Aufgrund seiner Lage, Größe und städtischen Eigentümerschaft bietet sich das
Gebäude für eine kulturelle Nutzung mit hoher öffentlicher Sichtbarkeit und
Frequenzwirkung besonders an.

3. Synergie von Kunst und Technik:
Die Pforzheim Galerie (derzeit im Kollmar & Jourdan-Haus) und das Technische
Museum der Schmuck- und Uhrenindustrie könnten im C&A-Gebäude in einem
gemeinsamen Konzept zusammengeführt werden. Dies würde eine sinnvolle
Bündelung kultureller Angebote ermöglichen und Synergien im Betrieb schaffen –
etwa durch gemeinsame Service- und Verwaltungsstrukturen, Marketing und
Kassenführung.

4. Beitrag zur Innenstadtbelebung:
Eine kulturelle Nutzung dieser zentralen Immobilie würde dem bestehenden
Leerstand entgegenwirken, die Aufenthaltsqualität steigern und die Innenstadt als
kulturellen Begegnungsraum nachhaltig stärken.

Vorgeschlagene Prüfungspunkte:

  • Welche Flächen im Gebäude sind für eine kombinierte kulturelle Nutzung
    geeignet (z. B. Galerie im Erdgeschoss, Museum oder Verwaltung in den
    Obergeschossen)?
  • Welche baulichen, brandschutztechnischen und klimatischen Anpassungen sind
    erforderlich?
  • Welche Kosten entstehen für Umbau, Betrieb und Unterhalt, und in welchem
    Zeitraum wäre eine Realisierung möglich?
  • Welche organisatorischen und betrieblichen Synergien lassen sich erzielen?

 

Die Fraktion der bürgerlichen Allianz Pforzheim sieht im Gebäude der ehemaligen
C&A-Filiale eine realistische, wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich sinnvolle
Alternative zur nicht weiterverfolgten Option Schlossberghöfe (vgl. Vorlage S 0562)
und bittet daher um eine entsprechende Prüfung sowie Berichtsvorlage zur
Machbarkeit.